Darf man Fisch erneut aufwärmen?
Wenn Sie ein paar Regeln beachten, können Sie Fisch bedenkenlos ein zweites Mal aufwärmen. Kühlen Sie die Reste des Fischgerichts möglichst schnell herunter – zum Beispiel mithilfe eines kalten Wasserbads. Dann sollten Sie das Gericht mit Frischhaltefolie abdecken oder in eine fest verschließbare Frischhaltebox umfüllen und in den Kühlschrank stellen. Wenn Sie das Gericht am Folgetag auf mindestens 70 Grad Celsius erhitzen, können Sie den Fisch in der Regel sorglos verzehren.
Sollte der Fisch jedoch unappetitlich aussehen oder unangenehm riechen, sollten Sie das Essen vorsichtshalber entsorgen und nicht noch einmal aufwärmen. Der Grund, warum Fisch früher nicht erneut aufgewärmt wurde, lag an den damals unzureichenden Lagerungsmöglichkeiten. Wird das Fischgericht nicht schnell heruntergekühlt und bei niedrigen Temperaturen gelagert, kann es durch den hohen Eiweiß- und Wasseranteil rasch verderben. Dank moderner Kühlschränke ist eine hygienisch sichere Aufbewahrung heutzutage jedoch problemlos möglich. Gerichte wie ein Fischgratin oder ein Fischauflauf lassen sich problemlos aufheben und aufwärmen. Auch Fisch im Bierteig oder Karpfen als gebackene Variation können Sie später noch genießen, er schmeckt dann aber nicht mehr so knusprig. Wenn Sie unser Rezept für gebratenes Seelachsfilet nachkochen, heben Sie am besten einfach nur die leckeren Beilagen und die Zitronensoße auf und bereiten Sie den (tiefgefrorenen) Fisch frisch zu. Probieren Sie zudem unser Rotbarschfilet. Frisch besonders gut schmeckt unsere Pasta con le Sarde.