Gelee wird nicht fest – was tun?
Ist Ihr Gelee nicht fest geworden, gibt es mehrere Methoden, es zu retten. Möglicherweise liegt es an der Grundzutat: Enthalten die gekochten Früchte zu wenig fruchteigenes Pektin, können Sie Zitronensäure zugeben und alles noch einmal aufkochen. So verdampft zusätzlich Wasser. Länger als acht Minuten sollten Sie Gelee allerdings nicht kochen. Danach kann das Pektin keine Gelverbindungen mehr herstellen und das Gelee wird zu flüssig. Gegensteuern können Sie im Zweifel durch die Zugabe von Pektin, beispielsweise aus dem Reformhaus. Zitronensaft als Ergänzung funktioniert deshalb so gut, weil er pektinreich ist und daher Früchte wie Erdbeeren oder Kirschen, die etwas weniger des pflanzlichen Polysaccharids enthalten, beim Gelieren unterstützt. Wird zum Beispiel Ihr Johannisbeergelee nicht fest, kann es aber auch daran liegen, dass der Gelierprozess noch nicht beendet ist. Tatsächlich benötigt Gelee in seltenen Fällen bis zu einer Woche, um wirklich fest zu werden. Lassen Sie es in Gläsern einfach ein paar Tage ruhen und prüfen Sie später nach. Das Gelee wird im Glas weiterhin nicht fest? Dann können Sie eine kleine Portion zur Probe noch mal eine Minute sprudelnd kochen. Pro Liter Flüssigkeit geben Sie außerdem weitere 40 Gramm Gelierzucker hinzu. Halten Sie sich an unsere Rezepte für Traubengelee oder Glühweingelee, sollte nichts schiefgehen.
Gelee wird nicht fest – noch mal kochen?
Um sicherzugehen, können Sie grundsätzlich die Gelierprobe anwenden. Dafür geben Sie einfach einen Löffel der Masse auf einen Teller. Dort kurz abkühlen lassen und danach den Teller kippen. Das Gelee wird nicht fest und verläuft? Kochen Sie es noch ein wenig weiter. Das kann gerade bei wasserhaltigen Früchten wie Erdbeeren nötig werden. Um zusätzliche Fruchtsäure zuzufügen, die den Geliervorgang begünstigt, können Sie ebenfalls Zitronensaft hineinmischen. Sollte das Gelee zu flüssig sein, addieren Sie zwei Minuten auf die Kochzeit – beachten Sie jedoch die Höchstkochdauer von acht Minuten! Übrigens: Laut EU-Konfitüreverordnung bezeichnet der Begriff "Marmelade" einzig Varianten aus Zitrusfrüchten. Alle anderen fasst der Begriff "Konfitüre" zusammen. Gemeinsam haben beide Varianten, dass sie aus ganzen Früchten bestehen. Gelee bereiten Sie dagegen aus Fruchtsaft zu, dessen Fruchtanteil bei nicht weniger als 35 Prozent liegen darf. Das gilt auch für unser Quitten-Gelee, für das Sie die Früchte selbst entsaften.