Schimmeliges Obst und Gemüse: Müssen alle Früchte entsorgt werden?
Befindet sich in einer Großpackung von Obst oder Gemüse ein verschimmeltes Exemplar, so steht die ganze Verpackung unter Verdacht. Schimmel und Schimmelsporen können sich bereits ausgebreitet haben, ohne dass es für unsere Augen sichtbar ist. Eine Entwarnung für die restlichen Früchte aus einer Großpackung kann nicht pauschal gegeben werden. Generell gilt: Je höher der Wassergehalt eines Lebensmittels, desto leichter kann sich Schimmel ausbreiten. Haben Sie Zweifel daran, dass das übrige Obst und Gemüse noch unversehrt ist, sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen die gesamte Verpackung entsorgen.
Ganz besondere Vorsicht ist bei schimmeligen Nüssen und Pilzen geboten. Schimmelige Pistazien, Erdnüsse und Haselnüsse sind durch Schimmelpilze von den sogenannten Aflatoxinen befallen. Dieser kann Zellen schädigen und Leberkrebs verursachen. Pilze schimmeln und verderben recht schnell und können dann zu Lebensmittelvergiftungen führen. Wenn Sie Nüsse jedoch kühl und trocken lagern und Pilze ganz frisch kaufen und verarbeiten, brauchen Sie sich darüber keine Sorgen zu machen.
Leicht verderbliches Obst und Gemüse, wie zum Beispiel Beeren, sollten Sie grundsätzlich möglichst frisch verwenden. Sie lassen sich jedoch gut einfrieren oder locker auf einem Teller verteilt ein paar Tage im Kühlschrank aufbewahren. Angedrücktes, beschädigtes, aber noch nicht schimmeliges Obst und Gemüse sollten Sie sofort verarbeiten und die Druckstelle gegebenenfalls abschneiden. Dann kann sich Schimmel gar nicht erst bilden.