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Birthe Wulf

Birthe Wulf

Ernährungs-Expertin

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Als glutenfrei gelten Lebensmittel, in denen das Getreideklebereiweiß Gluten nicht oder nur in geringsten Spuren enthalten ist. Gluten ist natürlicherweise in Getreidesorten wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Grünkern, Dinkel, Triticale, Kamut, Einkorn, Urkorn und Emmer enthalten. Nach der seit 2012 geltenden EG-Verordnung zur Zusammensetzung und Kennzeichnung glutenfreier Lebensmittel darf ein Produkt dann als glutenfrei bezeichnet werden, wenn der Glutengehalt höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm beträgt. Solche Lebensmittel sind auch für Menschen geeignet, die an einer Zöliakie oder einer anderweitigen Glutenunverträglichkeit leiden. Glutenfreie Produkte enthalten von Natur aus kein Gluten.

Unverarbeitete tierische Produkte wie Fleisch, Milch, Fisch, Eier und Meeresfrüchte gehören zur ersten Gruppe. Auch viele pflanzliche Lebensmittel wie Obst, Kartoffeln, Blattsalate, Pflanzenöle (außer Weizenkeimöl), Nüsse, Hülsenfrüchte, alle anderen Gemüsesorten, frische Kräuter, Ahornsirup und aus Früchten hergestellte Konfitüre sind glutenfrei. Als alternative Getreidesorten zu Weizen und Dinkel können Menschen mit Glutenintoleranz auf Reis, Mais, Hirse, Amaranth und Quinoa zurückgreifen. Mit unseren Hirse-Rezepten können Sie zum Beispiel sowohl herzhafte als auch süße Speisen zubereiten. Trotz seines irreführenden Namens ist auch Buchweizen ein glutenfreies Lebensmittel – die Pflanze aus der Gattung der Knöterichgewächse ist nicht mit dem Weizen verwandt und dient Ihnen daher als Basis für unseren glutenfreien Buchweizenkuchen. Auch aus der Konjakwurzel lässt sich Mehl herstellen und als Getreideersatz verwenden.

Seit 2005 gilt eine Kennzeichnungspflicht für die häufigsten der potenziell allergieauslösenden Zutaten auf verpackten Lebensmitteln. Zu den kennzeichnungspflichtigen Stoffen auf dieser Liste zählt auch Gluten. Selbst kleinste Mengen glutenhaltiger Zutaten müssen deklariert werden. Komplett glutenfreie Lebensmittel können darüber hinaus durch den Vermerk „glutenfrei“ gekennzeichnet werden. Auch die durchgestrichene Weizenähre – das Siegel der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e.V. – weist darauf hin, dass ein Produkt trotz Glutenintoleranz problemlos verträglich ist. Die Kennzeichnung als „glutenfrei“ oder eine durchgestrichene Weizenähre garantiert, dass nicht mehr als 20 mg Gluten pro Kilogramm Lebensmittel in einem Produkt zu finden sind. Kleinste Restmengen unter dem Grenzwert sind auch für Zöliakiebetroffene problemlos.

Auch viele verarbeitete Lebensmittel sind in der Regel natürlicherweise glutenfrei, so zum Beispiel Tofu und Sojadrink, Zucker, Naturkäse, Mozzarella und reine Fruchtsäfte. Im Zweifelsfall sollte bei verarbeiteten Lebensmitteln und Fertigprodukten aber stets ein Blick auf die Zutatenliste auf der Verpackung geworfen werden. Aufgrund seiner stabilisierenden und emulgierenden Eigenschaften wird Gluten vielen Produkten zugegeben, die auf den ersten Blick keinen Weizen enthalten, wie etwa Tütensuppen, Pommes frites, Kräuterfrischkäse, Schokolade oder Fruchtjoghurt. Durch die Kennzeichnungspflicht laut der LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) ist diese Zugabe aber gut zu erkennen (Allergene werden spätestens seit dem 13.12.2014 auf den Verpackungen hervorgehoben).

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