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Birthe Wulf

Birthe Wulf

Ernährungs-Expertin

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Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für vegane Lebensmittel gibt es nicht. Auch sind die Begriffe "vegetarisch" und "vegan" lebensmittelrechtlich nicht definiert. Auch, wenn Produkte zum Beispiel mit "rein pflanzlich" beworben werden, heißt dies nicht, dass nicht doch aus tierischen Rohstoffen gewonnene Inhaltsstoffe – z.B. Vitamine oder Aromen – enthalten sein können. Einen Lösungsansatz bietet jedoch das V-Label der Europäischen Vegetarier-Union (EVU), das vegetarische und vegane Produkte klar kennzeichnet. Damit soll mehr Transparenz geschaffen und vermieden werden, dass Veganer versehentlich Produkte erwerben, in denen versteckte Tierprodukte oder tierische Zusatzstoffe wie Lab oder Gelatine enthalten sind. Das gilt auch, wenn Stoffe wie der Emulgator E471 mit tierischen Ausgangsprodukten hergestellt worden sind. Die Kennzeichnung erfolgt allerdings rein freiwillig und nur bei Lebensmitteln, deren Hersteller das Label beantragt haben. Neben dem V-Label gibt es noch weitere Siegel, mit denen vegane Produkte gekennzeichnet werden können: So zum Beispiel die Veganblume der Vegan Society und das Vegan-Label der veganen Gesellschaft Deutschland e.V. Auch Kennzeichnungen mit diesen Labeln erfolgen jedoch auf freiwilliger Basis.

Das V-Label der Europäischen Vegetarier-Union zeigt ein stilisiertes, grünes V, aus dem ein Blatt wächst, auf gelbem Grund. Es handelt sich um eine international geschützte Marke, mit der vegetarische und vegane Produkte gekennzeichnet werden können. Neben Lebensmittelverpackungen dürfen auch Restaurants, die die Anforderungen der EVU erfüllen, das V-Label auf ihre Speisekarten drucken. Das V-Label zeichnet allerdings nicht nur vegane Lebensmittel aus. Auch ovo-lacto-vegetarische, lacto-vegetarische und ovo-vegetarische Produkte können mit dem Label versehen werden. Die Schrift am Rand des gelben Kreises gibt jeweils an, ob das Produkt Milch oder Eier enthält oder komplett vegan ist. Möchte eine Firma das V-Label für ihre Produkte beantragen, muss sie einen Fragebogen ausfüllen und sich bereit erklären, ihre Produktion vor Ort auf die Einhaltung der Auflagen kontrollieren zu lassen.

Während Lebensmittel in der Regel mit dem V-Label der EVU gekennzeichnet werden, vergibt die Vegan Society England die sogenannte "Vegan Blume" sowohl an Lebensmittel als auch Kosmetikprodukte. Das in Dunkelgrün gehaltene Wort "Vegan", aus dem eine Sonnenblume wächst, dürfen nur Produkte tragen, die keine tierischen Inhalts- oder Hilfsstoffe enthalten und für deren Herstellung keine Tierversuche durchgeführt wurden.

Die vegane Gesellschaft Deutschland e.V. vergibt außerdem ein Vegan-Label für Lebensmittel, Textilien, Druckerzeugnisse und Gebrauchsgegenstände, das aus einem schwarzen V in einer gezackten grünen Kreisform besteht. Damit werden vegane Produkte gekennzeichnet, die ohne tierischen Inhalts- und Hilfsstoffe sowie ohne Zuhilfenahme von Gentechnik hergestellt wurden. Weitere Auflagen für dieses Label sind die Herstellung auf einer eigenen Produktionsanlage sowie der Verzicht auf Tierversuche.

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