Wann gelten Fleischerzeugnisse als Feinkost?
Für Fleischerzeugnisse wird frisches Fleisch so verarbeitet, dass dessen typischen Eigenschaften beim Aufschneiden nicht mehr wahrzunehmen sind. Hierfür wird das Fleisch beispielsweise erhitzt, geräuchert oder getrocknet. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen diese Produkte einen Zusatz wie „Feinkost“, „Spitzenqualität“, „Delikatess-“, „spezial“ oder „fein“ tragen.
Als Feinkost gelten Wurst , Aufschnitt und Co. beispielsweise dann, wenn der Anteil an hochwertigem, magerem Muskelfleisch mindestens zehn Prozent höher ist als üblich. Liegt der Anteil normalerweise bei 50 Prozent, muss er bei Feinkostprodukten mindestens 55 Prozent betragen.
Genauso kann auch eine überdurchschnittlich lange Reifezeit ein Fleischerzeugnis mit Spitzenqualität auszeichnen. Diese muss bei Rohwürsten oder Schinken mindestens 20 Prozent über der üblichen Reifezeit liegen. Erst dann dürfen Hersteller die Produkte mit dem Qualitätsmerkmal „Dauer-“, „ausgereift“ oder „Feinkost“ in den Handel bringen.