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Kabinett bezeichnet eine Qualitätsstufe für Wein in Deutschland . Sie bezeichnet leichte feine Weine, die aus reifen Trauben gewonnen wurden und einen verhältnismäßig geringen Alkoholgehalt aufweisen. Mit dem Prädikat Kabinett werden Weine ausgezeichnet, die einer gehobenen Güteklasse angehören und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen.

Zu diesen Anforderungen zählt ein Mostgewicht von mindestens 73 Grad Oechsle. Für das südlichste deutsche Weinbaugebiet Baden gelten besondere Anforderungen, hier muss ein Kabinett-Wein 76 Grad bis 85 Grad Oechsle aufweisen. Je höher das Mostgewicht, desto höher ist der Anteil der darin gelösten Stoffe. Relevant ist vor allem der Zuckeranteil, der unter anderem über den endgültigen Alkoholgehalt entscheidet. Ein hohes Mostgewicht ist damit eine der Grundlagen für hochwertige Weine.

Kabinett-Wein kann trocken oder restsüß sein. Eine Chaptalisation zur Erhöhung des Alkoholgehalts durch Zuckerzugabe ist beim Kabinett nicht gestattet. Das heißt, dass der Most vor oder während der Gärung nicht mit Zucker angereichert werden darf, um etwa den Alkoholgehalt zu erhöhen. Dies verleiht dem Naturwein eine eher elegante als vollmundige Note, was ihn zu einem idealen Speisebegleiter macht. Weiterhin muss Kabinett-Wein bei der sensorischen Prüfung nach dem 5-Punkte-Schema einen Mindestwert von 1,5 Punkten erreichen, um das Prädikat tragen zu dürfen.

Die Bezeichnung Kabinett ist historischen Ursprungs. Der Weinkeller des Klosters Eberbach soll um das Jahr 1500 ein spezielles Kabinett für besonders hochwertige Weine eingerichtet haben. Auch im Weinkeller der hessischen Staatsdomäne wurden gehobene Weine in einem gesonderten Raum gelagert, dem sogenannten Kabinettskeller oder „Cabinet“.

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