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Rotling, Schillerwein und Weißherbst sind weder Rotwein noch Weißwein. Als Rosé darf hingegen nur der Weißherbst bezeichnet werden. Er zeichnet sich im Vergleich zu anderen Roséweinen durch eine Besonderheit aus: Er muss nach deutschem Recht reinsortig sein. Während andere Roséweine gleichfalls eine Cuvée sein dürfen, wird für den Weißherbst nur eine Rebsorte verwendet. Sie muss auf dem Etikett angegeben werden. So gibt es beispielsweise die Bezeichnungen Portugieser Weißherbst oder Spätburgunder Weißherbst. Das Herstellungsverfahren unterscheidet sich nicht dem anderer Roséweine. Der Weißherbst hat eine hellrote bzw. golden schimmernde Farbe und schmeckt fruchtig, leicht und mild. Er muss übrigens nicht als Weißherbst vermarktet werden, sondern darf auch als einfacher Rosé in den Handel gelangen.

Der Rotling ist ein Wein, der dem Rosé farblich zum Verwechseln ähnlich sieht. Trotzdem darf er nicht als solcher bezeichnet werden, weil Rosé ausschließlich aus roten Rebsorten hergestellt werden muss. Beim Rotling werden hingegen rote und weiße Trauben verschnitten und anschließend weiterverarbeitet. Der Verschnitt darf vor oder nach dem Einmaischen erfolgen, muss aber vor der Gärung geschehen. Die Trauben müssen also in jedem Fall zusammen abgepresst werden.

Der Schillerwein schließlich ist ein spezieller Rotling. Seine Trauben dürfen ausschließlich aus dem Weinbaugebiet Württemberg stammen, und der Wein muss als Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) eingestuft werden. Die Farbe des Schillerweins ist hellrötlich beziehungsweise Altgold schillernd – was möglicherweise der Ursprung für seinen Namen ist. Andere Rotling-Weine sind der Schieler aus einem bestimmten Anbaugebiet Sachsens und Badisch Rotgold aus dem Anbaugebiet Baden.

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