Was zeichnet Wein aus Gutsabfüllung aus?
Die Bezeichnung „Wein aus Gutsabfüllung“ dürfen nur solche Weine tragen, deren gesamte Produktion in ein und demselben Betrieb erfolgt. Synonym darf auch der Begriff „Erzeugerabfüllung“ verwendet werden. Laut Weingesetz muss der Betrieb die Trauben anbauen und keltern sowie für den Ausbau und die Flaschenabfüllung verantwortlich sein.
Daneben ist die Erfüllung weiterer Kriterien erforderlich: Der Weinbaubetrieb muss eine Steuerbuchhaltung führen und den Weinberg mindestens seit dem 1. Januar des Erntejahres betreiben. Der Kellermeister muss zudem eine abgeschlossene Ausbildung in der Önologie nachweisen können.
Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts erfolgte die Abfüllung in die Flasche erst beim Händler. Zur Gewinnmaximierung hat manch einer die Weine dabei immer wieder gestreckt. Mit der Einführung der Gutsabfüllung bzw. Erzeugerabfüllung wurde das Niveau der Weine erhöht, da die Winzer in der Folge selbst für die Qualität ihrer Produkte garantieren konnten.