Welche Lebensmittel können Gentechnik enthalten?
Deutsche Verbraucher betrachten durch Gentechnik veränderte Lebensmittel größtenteils mit Skepsis. Nicht zuletzt deshalb gibt es hierzulande bisher keine direkt gentechnisch veränderten Nahrungsmittel wie Obst, Gemüse oder Tierprodukte. Im Handel findet sich weder reines sogenanntes „Gengemüse“ oder „Genfleisch“, noch wird transgener Mais, Soja oder Raps in größerem Maße zur Lebensmittelproduktion angebaut. Wenn gentechnisch veränderte Lebensmittel über Tierfutter in Fleisch- oder Milchprodukte gelangen, unterliegt dies nach EU-Recht keiner Kennzeichnungspflicht. Eine solche Verbreitung von Gentechnik über Umwege lässt sich jedoch durch eine schrittweise Umstellung auf heimische Futtermittel sowie auf zertifiziert verantwortungsvolleres und gentechnikfreies Soja vermeiden.
Importierte Lebensmittel wie zum Beispiel Schokolade, Softdrinks oder Barbecue-Soßen aus den USA sowie Soja- und Würzsoßen aus asiatischen Ländern können Zutaten aus mit Gentechnik veränderten Pflanzen beinhalten. Denn auf den Feldern in den USA, Argentinien und Brasilien werden genetisch veränderte Sojabohnen bereits in großem Maßstab angebaut. Beim Kauf von importierten Lebensmitteln sollte man also auf das Kleingedruckte achten: Die deutsche Zutatenliste solcher Produkte muss einen Hinweis wie „aus gentechnisch verändertem Soja [Mais, Zucker etc.]“ enthalten. Auf dem deutschen Mark sind solche Produkte aufgrund der geringen Akzeptanz allerdings so gut wie gar nicht zu finden.
Schon seit 2004 müssen Produkte mit Gentechnik-Anteilen über 0,9 Prozent laut EU-Recht in Deutschland entsprechend gekennzeichnet werden. Lebensmittel, die direkt aus genetisch veränderten Zutaten wie Soja oder Mais hergestellt wurden, müssen Sie als Verbraucher nach einem Blick auf die Zutatenliste identifizieren können. Die Kennzeichnungspflicht gilt für verpackte und unverpackte Lebensmittel, außerdem auch für Produkte, die in Kantinen und Gaststätten angeboten werden.
Das EU-Gesetz enthält allerdings eine Lücke: Produkte, die von Tieren stammen, die zwar selbst nicht genetisch verändert sind, aber mit genetisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden, müssen bisher nicht gekennzeichnet werden. Verbraucher können also unwissend Milch oder Fleisch von Tieren zu sich nehmen, die genetisch veränderte Sojabohnen gefressen haben. Auch Zusatzstoffe, die mithilfe von genetisch veränderten Bakterien erzeugt wurden, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Seit 2008 gibt es eine neue deutsche "Ohne Gentechnik"-Verordnung und seit 2009 markiert ein einheitliches Siegel solche Produkte, bei denen weder in der Herstellung noch in der Tierfütterung Gentechnik verwendet wurde. Immer mehr Lebensmittel-Produzenten und Händler nutzen dieses Siegel, aber weil die Kennzeichnung freiwillig ist, sind es längst nicht alle.