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Mit der EU-Weinmarktordnung von 2009 wurde das Qualitätssystem für Weine in allen EU-Ländern vereinheitlicht. Für spanischen Wein gelten seither folgende offizielle Qualitätsstufen in absteigender Reihenfolge:

• DOP, Denominación de Origen Protegida (früher: DO, DOCa)

• IGP, Indicación Geográfica Protegida (früher: Vino de la Tierra)

• Vino (früher: Vino de Mesa)

Für Weine der höchsten Qualitätsstufe „Denominación de Origen Protegida“ („geschützte Ursprungsbezeichnung“) gelten besonders strenge Vorgaben. So ist unter anderem reglementiert, wie hoch der Ertrag der Rebflächen sein darf und welche Rebsorten dort angebaut werden dürfen. Spanische DOP-Weine werden außerdem einer sensorischen Prüfung unterzogen. Sofern die Weine die Vorgaben nach DOP erfüllen, dürfen Hersteller die bisherigen spanischen Qualitätssiegel DO und DOCa weiterhin auf dem Etikett angeben, um weitere qualitative Unterschiede darzustellen.

Das Kürzel DO findet seine Entsprechung im italienischen DOC und dem französischen AOC. Der Wein muss aus Trauben gekeltert sein, die in einer Region wachsen, die über ein erhöhtes Prestige verfügt. Seine geografische Herkunft verleiht diesem spanischen Wein charakteristische Eigenschaften. Strengere Regeln gelten bei der Qualitätsstufe DOCa. Sie wird erst vergeben, wenn ein Wein bereits zehn Jahre das DO-Siegel getragen hat, um eine gleichbleibende Qualität sicherzustellen. Die Auswahl der Rebsorten ist noch strenger reglementiert, die Höchsterträge liegen noch niedriger. Solche spanischen Spitzenweine stammen bislang einzig aus den Regionen Rioja und Priorat.

Spanische Weine der zweiten Qualitätsstufe „Indicación Geográfica Protegida“ („geschützte geografische Herkunft“) müssen niedrigere Anforderungen als DOP-Weine erfüllen. Sie weisen bestimmte Eigenschaften auf, die typisch für die Region sein müssen, aus der sie stammen. Die unterste Stufe für spanischen Wein heißt ganz einfach nur Vino. Die bisherige Bezeichnung „Vino de Mesa“ ist seit der EU-Weinmarktordnung untersagt. Die Qualitätsstufe entspricht der des „Deutschen Landweins“. Die Weine können aus verschiedenen Regionen Spaniens verschnitten sein.

Neben den genannten Qualitätsstufen gibt es in Spanien noch weitere Bezeichnungen, die auf dem Etikett angegeben werden dürfen und bestimmte Qualitätsmerkmale ausweisen:

• Joven: Junger spanischer Wein, der nicht im Fass gereift ist und jung getrunken werden sollte.

• Crianza: Mindestens zwei Jahre gereift, eine bestimmte Zeit davon im Barrique (Eichenfass). Wie lange genau, hängt von den Vorgaben der jeweiligen DO-Region ab.

• Reserva (Rotwein): Mindestens ein Jahr im Barrique gereift, anschließend zwei Jahre in der Flasche.

• Reserva (Weißwein): Mindestens sechs Monate im Barrique gereift, anschließend 18 Monate in der Flasche.

• Gran Reserva (Rotwein): Mindestens zwei Jahre im Barrique gereift, anschließend drei Jahre in der Flasche.

• Gran Reserva (Weißwein): Mindestens sechs Monate im Barrique gereift, anschließend 42 Monate in der Flasche.

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