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Alles rund um Wein

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Bevor den anderen Gästen eingeschenkt wird, darf der Gastgeber den Wein im Restaurant vorkosten. Dabei kann, aber muss kein Urteil über den Wein abgegeben werden. Es geht beim Probierschluck vielmehr darum, eventuelle Weinfehler zu erkennen, damit man den Wein gegebenenfalls rechtzeitig zurückgehen lässt. Üblicherweise kann man nur in Flaschen bestellten Wein im Restaurant vorkosten, bei offenen Weinen ist diese Prozedur unüblich. Auch Sekt und Champagner werden ohne Probierschluck serviert.

Hat man einen Wein passend zum Essen ausgesucht und dabei sich eventuell vom Sommelier beraten lassen, wird der Wein gebracht und dem Gastgeber in der verschlossenen Flasche präsentiert. Bevor es ans Probieren geht, kann so anhand des Etiketts überprüft werden, ob es sich auch wirklich um den georderten Wein handelt. Danach wird die Flasche geöffnet und der Gastgeber darf den Wein vorkosten. Es darf am Korken gerochen werden, ein Schluck Wein wird ins Glas gefüllt und auf Geschmack und Geruch geprüft.

Wird ein eindeutiger Weinfehler wie zum Beispiel ein Korkschmecker festgestellt, darf man den Wein nach dem Probieren zurückgehen lassen. Ist der Wein genehm, gibt der Bestellende dem Kellner oder Sommelier sein Einverständnis. Erst jetzt wird auch den anderen Gästen eingeschenkt.

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