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Marsala gehört zu den bekanntesten Dessertweinen und hat einen Alkoholgehalt von 17 bis 20 Prozent. Er stammt aus der sizilianischen Provinz Trapani, in der sich auch die namengebende Hafenstadt Marsala befindet. Auf Sizilien wird der hochprozentige Wein sowohl als Aperitif vor dem Essen als auch als Digestif danach getrunken. Außerdem trinken ihn die Einheimischen zwischendurch zu einer Zigarre, zu Käse oder zu trockenem Gebäck. Am besten wird er leicht gekühlt, aber niemals kalt getrunken.

Als Dessertwein eignen sich vor allem die süßen Marsala-Sorten. Als Aperitif werden hingegen eher trockenen Sorten mit würzigen Noten gereicht. Insgesamt gibt es drei verschiedene Süßegrade, in denen der Likörwein ausgebaut wird. Der Süßegrad wird durch den besonders hohen Zuckergehalt der verwendeten Trauben erreicht, oder indem man dem Marsala gekochten Most hinzufügt:

• Secco: weniger als 40 g Restsüße pro Liter

• Semisecco: 40 bis 100 g Restsüße pro Liter

• Dolce: mehr als 100 g Restsüße pro Liter

Nach den DOC-Regelungen darf Marsala-Wein aus den Rebsorten Ansonica, Catarratto, Damaschino, Grillo (Weiß) und Nero d’Avola, Nerello Mascalese, Nerello Cappuccio, Perricone (Rot) verschnitten werden. Je nach Verschnittverhältnis ergeben sich drei offizielle Farbtypen:

• Oro: goldfarben (nur weiße Trauben)

• Ambra: bernsteinfarben (nur weiße Trauben)

• Rubino: rubinrot (max. 30 Prozent weiße Trauben)

Auf dem Etikett des Marsalas ist neben dem Süßegrad und dem Farbtyp auch eine der insgesamt drei verschiedenen Qualitätsstufen angegeben. Sie unterscheiden sich in Reifezeit, Alkoholgehalt, Süßegrad sowie Herstellung:

• In der einfachsten Qualitätsstufe „Fine“ muss der Alkoholgehalt mindestens 17 Prozent betragen. Ein solcher Marsala lagert mindestens ein Jahr, wobei hierfür keine Holzfässer vorgeschrieben sind. Er ist in allen Farbvarianten und Süßegeraden erhältlich. Auf dem Etikett ist diese Qualitätsstufe oft am Kürzel I.P. (Italy Particular) zu erkennen.

• Als „Superiore“ beträgt die Reifezeit mindestens zwei Jahre, als „Superiore Riserva“ mindestens vier Jahre. Der Mindestgehalt an Alkohol liegt bei 18 Prozent. Auch diese Marsalas sind in allen Farbtypen und Süßegraden erhältlich, werden aber zumeist als süße Dolce-Variante ausgebaut. Das Flaschenetikett weist die Kürzel „SOM“ (Superior Old Marsala), „LP“ (London Particular) oder „GD“ (Garibaldi Dolce) auf.

• In den höchsten Qualitätsstufen „Vergine“ oder „Soleras“ wird der Marsala nur als trockene Secco-Variante ausgebaut. Die Reifezeit beträgt mindestens fünf Jahre (Zusatzbezeichnung „Stravecchio“) oder zehn Jahre (Zusatzbezeichnung „Riserva“). Der Mindestgehalt an Alkohol beträgt 18 Prozent. Es ist den Weinbauern untersagt, den Gärungsprozess durch Hinzufügen von Hochprozentigem zu stoppen. Genauso wenig dürfen diese Marsalas durch Zugabe von Most gesüßt werden.

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