Enthält alkoholfreies Bier wirklich keinen Alkohol?
Alkoholfreies Bier kann, wie übrigens auch alkoholfreier Wein, bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Dies entspricht vier Gramm Alkohol pro Liter und gilt als tolerierbar. Per Gesetz dürfen Produkte bis zu dieser Obergrenze als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. Ab 2015 informieren viele Hersteller auf den Etiketten freiwillig über den sogenannten Restalkohol in alkoholfreiem Bier oder anderen alkoholfreien Getränken. Grundsätzlich gilt die Menge an Restalkohol als so gering, dass sie keine physiologischen Auswirkungen auf den menschlichen Körper hat. Sie können zum Beispiel auch nach dem Konsum von drei alkoholfreien Bieren innerhalb einer Stunde noch problemlos Auto fahren.
Grund für den Restalkohol in alkoholfreiem Bier sind in der Regel die Herstellungsverfahren. So kann beispielsweise der Gärprozess unterbrochen werden, sobald das Bier einen geringen Alkoholgehalt erreicht hat. Alternativ wird dem Bier der Alkohol nachträglich wieder entzogen, aber auch hier verbleibt zumeist eine Restmenge zurück. Einige Hersteller bieten dennoch bereits alkoholfreies Bier an, das mit 0,0 Volumenprozent tatsächlich keinen Alkohol enthält.
In geringen Mengen ist alkoholfreies Bier gelegentlich sogar für Schwangere geeignet, sofern sie ihren Flüssigkeitsbedarf ansonsten über Wasser und ungesüßte Früchte- und Kräutertees decken. Vergleichbar geringe Alkoholmengen befinden sich auch in Essig, Mischbrot, Kefir, Sauerkraut, reifen Bananen und Apfel- oder Traubensaft – diese Lebensmittel sind für Schwangere ebenfalls in Maßen erlaubt.
Auf alkoholfreies Bier verzichten sollten jedoch trockene Alkoholiker und Kinder. Dies liegt weniger am Restalkohol als am Geschmack, am Aussehen und Geruch, der trockene Alkoholiker zum Rückfall verführen kann. Kinder könnten sich frühzeitig an den Geschmack gewöhnen und später leichter einen Hang zum Alkoholkonsum entwickeln. Für alle anderen hingegen ist alkoholfreies Bier unbedenklich.