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Deutscher Wein – seit kurzem dürfen hierzulande übrigens auch Primitivo-Reben angebaut werden – wird in insgesamt vier verschiedenen Qualitätsstufen produziert. Mit der EU-Weinmarktordnung von 2009 wurden die Qualitätsstandards vereinheitlicht. Insgesamt gibt es vier Qualitätsstufen. Sie lauten in aufsteigender Reihenfolge:

• Deutscher Wein

• Landwein: „Wein mit geschützter geografischer Angabe“

• Qualitätswein: „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“ (Q.b.A.)

• Prädikatswein

Die Qualitätsstufe „Deutscher Wein“ war früher als „Tafelwein“ bekannt. Die verwendeten Trauben dürfen aus verschiedenen zugelassenen, deutschen Weinbaugebieten stammen. Auf dem Etikett ist keine genauere Herkunftsbezeichnung zugelassen, allerdings dürfen die Erzeuger den Jahrgang sowie die ausgewählten Rebsorten angeben.

„Landwein“ ist hingegen ein „Wein mit geschützter geografischer Angabe“. Seine Trauben müssen zu 85 Prozent aus einem von insgesamt 26 deutschen sogenannten Landweingebieten stammen. Die Herkunft muss auf dem Etikett angegeben werden. Landweine sind einfache Weine, deren Geschmack typisch für die Herkunftsregion ist.

Strengere Regeln gelten für die „Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete“ (Q.b.A). Die gekelterten Trauben müssen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Weinbaugebiete stammen. Ein reinsortiger Qualitätswein muss zudem typisch für die jeweilige Rebsorte sein. Eine sensorische und eine analytische Prüfung sind verpflichtend und werden durch eine Prüfnummer auf dem Etikett bestätigt. Wird auf dem Etikett eine bestimmte Lage angegeben, müssen 85 Prozent der Trauben von dort stammen. Zugelassen sind die beiden Zusatzbezeichnungen „Classic“ und „Selection“. Den Zusatz „Classic“ tragen Qualitätsweine, deren Trauben typisch für die Region sind, in der sie gekeltert wurden. Die stets trockenen Weine haben einen Mindestalkoholgehalt von 12 Volumen-Prozent. Als „Selection“ dürfen Weine bezeichnet werden, deren Trauben in ausgewählten Lagen per Hand gelesen wurden. Der Ertrag ist hier streng begrenzt. Im Rheingau werden diese Weine auch als „Erstes Gewächs“ bezeichnet.

Die höchste Qualitätsstufe für deutschen Wein ist der „Prädikatswein“. Bis 2009 hießen diese Weine „Qualitätswein mit Prädikat“. Sie dürfen aus bloß einer Rebsorte sowie aus einem einzigen Anbaugebiet gekeltert werden. In diesem Gebiet muss auch die Verarbeitung erfolgen. Eine Anreicherung mit Zucker oder Most zugunsten eines höheren Alkoholgehalts ist nicht zulässig, eine Qualitätsprüfung wie bei den Q.b.A. hingegen obligatorisch. Die Abfüllung erfolgt frühestens am 1. März des Folgejahres. Im Weinvokabular finden sich sogar eigene Zusatzbezeichnungen für Weine der höchsten deutschen Qualitätsstufe.

Prädikatsweine können verschiedene Zusatzbezeichnungen aufweisen:

• Kabinett: fein und leicht, reife Trauben, geringer Alkoholgehalt

• Spätlese: reif und elegant, Trauben aus späterer Weinlese

• Auslese: edel, vollreife Trauben, unreife Trauben werden aussortiert

• Beerenauslese: voll und fruchtig, überreife Trauben

• Trockenbeerenauslese: süß und honigartig, edelfaule, rosinenartige Trauben, lagerungsfähig über Jahrzehnte

• Eiswein: Traubenlese bei unter minus 7 Grad Celsius, in gefrorenem Zustand gekeltert, es wird ausschließlich das Fruchtkonzentrat gewonnen

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern und Weinanbaugebieten gibt es unterschiedliche Qualitätsstufen. In Frankreich wird unter anderem zwischen Erstwein (Grand Vin) und Zweitwein differenziert.

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